Religionsunterricht: Gemeinsamer Unterricht in den Klassen 1 und 2 (konfessionell- kooperativ). Danach wird aufgeteilt in kath. und evang. Unterricht. Kinder anderer oder keiner Konfessionen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen sollen, müssen schriftlich abgemeldet werden. Die Schüler werden in anderen Klassen während dieser Zeit beschäftigt bzw. werden in Klassenverbandsstärke anderweitig unterrichtet.