Religionsunterricht: Gemeinsamer Unterricht in den Klassen 1 und 2 (konfessionell- kooperativ). Da­nach wird aufgeteilt in kath. und evang. Unterricht. Kinder anderer oder kei­ner Konfes­si­onen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen sollen, müs­sen schriftlich abge­mel­det werden. Die Schüler werden in anderen Klas­sen während dieser Zeit be­schäf­tigt bzw. werden in Klassenverbandsstärke anderweitig unterrichtet.