Einschulung: Findet am 1. Samstag nach den Sommerferien mit einer kleinen Feier in der Aula statt.
Elternarbeit: Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt. Nähere Informationen s. Flyer
„Elternmitarbeit an unserer Schule“.
Elternbesuch im Unterricht: Nach Absprache mit dem/der Lehrer/-in können Eltern den Unterricht besuchen.
Elternsprechtage: Über den Leistungsstand ihres Kindes können sich die Eltern regelmäßig an Elternsprechtagen informieren. Entsprechend des Jahrgangs wird von der Schule eingeladen.
Englisch: Findet 2-stündig in der dritten Klasse als unbenoteter Unterricht (Hör-Verstehensübungen), in der 4. Klasse benotet statt.